{"id":2127,"date":"2024-12-11T13:54:17","date_gmt":"2024-12-11T12:54:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.camaxis.cz\/?page_id=2127"},"modified":"2026-06-12T10:04:37","modified_gmt":"2026-06-12T08:04:37","slug":"vseobecne-obchodni-podminky","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/vseobecne-obchodni-podminky\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"2127\" class=\"elementor elementor-2127\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-431a5f56 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"431a5f56\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-197d3ef9\" data-id=\"197d3ef9\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6e56cacd elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6e56cacd\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<header>\n<h1><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/b><\/h1>\n<\/header>\n<div>\n<p style=\"font-weight: 400;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Firma Camaxis, s.r.o., Firmen-ID: 03260283, mit Sitz in Na Val\u00edch 511, 440 01 Louny, g\u00fcltig ab dem 3. April 2026 (Version 04\/2026).<\/strong><\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>1. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c genannt) enthalten die Regelung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Werkvertr\u00e4gen, die von der Firma Camaxis, s.r.o., Firmen-ID: 03260283, mit Sitz in Na Val\u00edch, abgeschlossen werden 511, 440 01 Louny (im Folgenden \u201eAuftragnehmer\u201c genannt) als Auftragnehmer. Diese AGB gelten auch in den F\u00e4llen, in denen der Vertragsgegenstand (oder nur ein Teil des Vertragsgegenstandes) die Lieferung von Waren oder Materialien ist, die von anderen Personen hergestellt wurden und das Vertragsverh\u00e4ltnis als Kaufvertrag anzusehen ist und der Auftragnehmer als solcher handelt Verk\u00e4ufer in diesen Vertragsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">1.2. Diese AGB dienen der Regelung der in Abs. 1 genannten Vertragsverh\u00e4ltnisse. 1.1. f\u00fcr den Fall, dass sie sich auf das vom Kunden angenommene Angebot des jeweiligen Auftragnehmers beziehen. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Vertragsverh\u00e4ltnisse, auf die diese AGB Anwendung finden, ist in erster Linie der Inhalt des angenommenen Angebots. In Angelegenheiten, die im angenommenen Angebot nicht geregelt sind, richtet sich das Vertragsverh\u00e4ltnis nach diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, und in Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Gesetzes. C. 89\/2012 Slg., B\u00fcrgerliches Gesetzbuch.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>2. Vertragsschluss<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2.1. Der Werkvertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer vom Auftraggeber die vorbehaltlose Annahme seines Angebots erh\u00e4lt. Die Annahme des Angebots bedarf der Schriftform und muss dem Auftragnehmer per Post, E-Mail oder durch \u00dcbergabe an eine im Namen des Auftragnehmers bevollm\u00e4chtigte Person zugestellt werden.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2.2. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht vorbehaltlos an oder \u00e4ndert er es im Zuge der Annahme ab, kommt kein Vertragsverh\u00e4ltnis zustande. F\u00fcgt der Auftraggeber dem Angebot Gegenvorschl\u00e4ge hinzu, kommt das Vertragsverh\u00e4ltnis erst mit der Zustimmung und schriftlichen Best\u00e4tigung dieser Gegenvorschl\u00e4ge durch den Auftragnehmer zustande.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">2.3. Das Angebot des Auftragnehmers gilt auch dann als vorbehaltlos angenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer in Form einer telefonischen oder E-Mail-Anweisung gestattet, ohne ausdr\u00fcckliche Annahme des Angebots mit der Ausf\u00fchrung der Arbeiten gem\u00e4\u00df dem Angebot zu beginnen.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>3. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3.1. Mit dem Werkvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Arbeiten auf eigene Kosten und Gefahr f\u00fcr den Auftraggeber auszuf\u00fchren, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Arbeiten zu \u00fcbernehmen und den vereinbarten Preis zu zahlen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3.2. Die Arbeit ist erledigt, wenn sie fertiggestellt und geliefert ist.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">3.3. Die Frist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten wird im Angebot angegeben und verl\u00e4ngert sich um den Zeitraum, in dem der Auftragnehmer die Arbeiten an den Arbeiten aus Gr\u00fcnden, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder unabh\u00e4ngig vom Willen des Auftraggebers eingetreten sind, nicht fortsetzen konnte Auftragnehmer und verhindern, dass er seiner Verpflichtung zur Fertigstellung der Arbeiten nachkommt.<\/p>\n<p>3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer jede notwendige Unterst\u00fctzung bei der Ausf\u00fchrung der Arbeiten zu gew\u00e4hren, insbesondere alle f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen, Stellungnahmen und sonstigen Informationen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>3.5. \u00c4nderungen, die der Auftraggeber nach Vertragsschluss, insbesondere nach Abnahme der Zeichnungen, w\u00fcnscht, k\u00f6nnen den Preis und den Fertigstellungstermin beeinflussen. Diese \u00c4nderungen werden als Zusatzleistungen behandelt und bed\u00fcrfen der Zustimmung beider Parteien.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>4. Lieferung und Abnahme des Werkes<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber den vorgesehenen \u00dcbergabetermin sp\u00e4testens 2 Tage vor der vorgesehenen \u00dcbergabe des fertigen Werkes mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vorgeschlagenen Termin unverz\u00fcglich zu best\u00e4tigen oder mit dem Auftragnehmer einen anderen Termin f\u00fcr die \u00dcbergabe und \u00dcbernahme des Werkes zu vereinbaren, sp\u00e4testens jedoch 7 Tage nach dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Termin. Die Vertragsparteien einigen sich zu Beginn des Abnahmeverfahrens auf den Ablauf und Ablauf der Abnahme des Werkes.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4.2. Ohne vorherige Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, das nicht \u00fcbergebene oder \u00fcbernommene Werk oder dessen fertiggestellten Teil zu nutzen. Tritt zum Zeitpunkt einer solchen unbefugten Nutzung durch den Kunden ein Schaden ein, wird davon ausgegangen, dass dieser durch den Kunden verursacht wurde.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme des Werkes wegen einzelner geringf\u00fcgiger M\u00e4ngel zu verweigern, die einzeln oder in Kombination mit anderen die funktionsf\u00e4hige Nutzung des Werkes nicht verhindern oder nicht wesentlich einschr\u00e4nken. Der Auftragnehmer wird diese M\u00e4ngel und unfertigen Arbeiten unentgeltlich beseitigen, d.h. als Teil des Arbeitspreises zu den im Abnahmeprotokoll festgelegten Bedingungen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">4.4. Verweigert der Kunde die Abnahme des Werks, ist er verpflichtet, im \u00dcbergabe- und Abnahmeprotokoll die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Weigerung anzugeben. Erscheint der Kunde nicht zur Abnahme des Werkes oder verweigert er die \u00dcbernahme unberechtigt, so gilt als vereinbart, dass das Werk dem Kunden am Tag der Abnahme \u00fcbergeben und vom Kunden vorbehaltlos \u00fcbernommen wurde zu kommen, um das Werk zu \u00fcbernehmen, oder an dem Tag, an dem er sich geweigert hat, es ohne Genehmigung und ohne M\u00e4ngel und unvollendete Arbeiten zu \u00fcbernehmen, oder bei einzelnen geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, die allein oder in Kombination mit anderen die funktionsf\u00e4hige Nutzung des Werkes nicht verhindern oder in seiner Nutzung nicht wesentlich einschr\u00e4nken, wenn das Werk solche aufweist und der Kunde die Abnahme des Werkes unberechtigt verweigert.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>5. Eigentumsvorbehalt, \u00dcbergang der Gefahr des Schadens am Werk<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">5.1. Das Eigentum an dem Werk geht mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Preises an den Auftragnehmer auf den Auftraggeber \u00fcber.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">5.2. Die Gefahr einer Besch\u00e4digung des Werkes geht mit der Abnahme auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>6. Preis der Arbeit<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist (z. B. im angenommenen Angebot), hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des gesamten Auftragspreises durch \u00dcbergabe an den Auftraggeber. Wird das Werk in Teilen abgenommen, entsteht mit der Fertigstellung ein Anspruch auf Zahlung des Preises f\u00fcr jeden Teil.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.2. Bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet sich der Auftraggeber, die Anzahlung f\u00fcr die Arbeiten innerhalb von sieben Tagen nach Ausstellung und Zustellung der Anzahlungsrechnung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zu zahlen. Die H\u00f6he der Anzahlung ergibt sich aus dem Angebot.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.3. Nach \u00dcbergabe der Leistung (oder eines Teils davon, falls die \u00dcbergabe in Teilen erfolgt) stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Rechnung \u00fcber den Preis der Leistung (oder des \u00fcbergebenen Teils davon) aus.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausf\u00fchrung der Arbeiten f\u00fcr den Zeitraum auszusetzen, in dem der Auftraggeber mit der Zahlung f\u00e4lliger Forderungen gegen\u00fcber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Die Frist f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Arbeiten verl\u00e4ngert sich um diesen Zeitraum.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.5. Zahlungsverzug stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den Auftragnehmer daher zum R\u00fccktritt vom Werkvertrag. In diesem Fall ist der Auftragnehmer auch berechtigt, von allen anderen mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten oder die Ausf\u00fchrung anderer Vertr\u00e4ge zu verweigern, bis alle \u00fcberf\u00e4lligen Forderungen, einschlie\u00dflich Nebenkosten, vollst\u00e4ndig beglichen sind.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.6. Ist der Preis f\u00fcr die Leistung im Vertrag in EUR vereinbart und der in EUR gezahlte Betrag nach Umrechnung in CZK gem\u00e4\u00df dem von der Tschechischen Nationalbank (CNB) am Zahlungstag ver\u00f6ffentlichten Wechselkurs zwischen CZK und EUR um mehr als 1,13 Tsd. niedriger ist als der dem vereinbarten Preis in EUR nach Umrechnung in CZK gem\u00e4\u00df dem am Tag des Vertragsabschlusses ver\u00f6ffentlichten Wechselkurs zwischen CZK und EUR entsprechende Betrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung der entstandenen Differenz zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Differenz innerhalb von 15 Tagen nach Aufforderung durch den Auftragnehmer zu zahlen; der Preis erh\u00f6ht sich in diesem Fall automatisch um diese Differenz.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">6.7. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers gegen\u00fcber dem Auftragnehmer ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer f\u00fcr jeden Tag des Verzugs eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,1 % des ausstehenden Betrags zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe ber\u00fchrt nicht den Anspruch des Auftragnehmers auf vollen Schadensersatz.<\/p>\n<h2 style=\"font-weight: 400;\"><strong>7. Gew\u00e4hrleistungen f\u00fcr Arbeiten<\/strong><\/h2>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.1. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrt dem Auftraggeber eine Beschaffenheitsgarantie von 12 Monaten ab \u00dcbergabe des Werkes (bei \u00dcbergabe in Teilen beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist stets f\u00fcr jedes gelieferte Teil einzeln, ab dem Zeitpunkt der \u00dcbergabe).<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.2. Im Falle einer mangelhaften Leistung (oder des Auftretens eines Mangels w\u00e4hrend der Gew\u00e4hrleistungsfrist) hat der Kunde das Recht, den Mangel innerhalb einer der Art des Mangels angemessenen Frist kostenfrei beseitigen zu lassen. Kann der Mangel nicht beseitigt werden, hat er Anspruch auf einen angemessenen Mindererl\u00f6s. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl auch anstelle der M\u00e4ngelbeseitigung eine neue Leistung erbringen oder einen angemessenen Mindererl\u00f6s gew\u00e4hren. Die Anwendung der Bestimmungen der \u00a7\u00a7 2106 bis 2108 des Gesetzes Nr. 89\/2012 Slg. ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.3. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Beschaffenheit des Werkes gilt nicht f\u00fcr M\u00e4ngel des Werkes, die auf dessen unsachgem\u00e4\u00dfer Montage zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wenn diese Montage nicht durch den Auftragnehmer oder eine andere Person im Auftrag des Auftragnehmers (Subunternehmer des Auftragnehmers) durchgef\u00fchrt wurde.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.4. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Ausf\u00fchrungsqualit\u00e4t erstreckt sich nicht auf M\u00e4ngel, die auf Ma\u00df- oder Funktionsfehler zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, da die Fertigung auf Grundlage schriftlich genehmigter Konstruktionszeichnungen erfolgt. Mit der Genehmigung der Zeichnungen \u00fcbernimmt der Kunde die Verantwortung f\u00fcr die endg\u00fcltige Konstruktion des neuen Produkts, unabh\u00e4ngig von den verwendeten Materialien.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.5. Der Auftragnehmer gew\u00e4hrt eine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Teile und Arbeiten von Subunternehmern gem\u00e4\u00df den Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen des Lieferanten, jedoch mindestens f\u00fcr 12 Monate.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">7.6. Die Garantie gilt nicht f\u00fcr Verbrauchs- und Verschlei\u00dfteile.<\/p>\n<p>7.7. Bei Teilen aus Nichteisenmetallen und anderen nichtmetallischen Werkstoffen, insbesondere Polyurethanmatrizen, Gummidichtungen, Abstreifern, Eins\u00e4tzen und \u00e4hnlichen Bauteilen, ist der Kunde verpflichtet, die vom Auftragnehmer empfohlenen Trennmittel zu verwenden. Verwendet der Kunde andere Trenn-, Reinigungs- oder Betriebsmittel, ist er verpflichtet, deren Eignung und Vertr\u00e4glichkeit mit den verwendeten Materialien auf eigene Kosten zu pr\u00fcfen. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf M\u00e4ngel, Besch\u00e4digungen, Materialverschlechterungen, Ver\u00e4nderungen der mechanischen oder chemischen Eigenschaften oder eine verk\u00fcrzte Lebensdauer dieser Teile, die auf normalen Verschlei\u00df, unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung, unsachgem\u00e4\u00dfe Montage oder Demontage, mechanische Besch\u00e4digung, Verwendung ungeeigneter Mittel, Einwirkung von Chemikalien, Betonbestandteilen oder deren Zus\u00e4tzen, UV-Strahlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfige Temperatur oder andere Betriebsbedingungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die der Auftragnehmer nicht beeinflussen konnte. Die Pr\u00fcfung der Eignung der Betriebsbedingungen und der verwendeten Stoffe obliegt allein dem Kunden. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Lebensdauer dieser Teile oder das Erreichen einer bestimmten Anzahl von Produktionszyklen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p><br><\/p>\n<p><strong style=\"font-family: inherit; font-size: 2rem; font-style: var( --e-global-typography-text-font-style ); letter-spacing: var( --e-global-typography-text-letter-spacing ); text-transform: var( --e-global-typography-text-text-transform );\">8. Andere<\/strong><br><\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">8.1. Rechtsbeziehungen aus einem Werkvertrag unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Bei Vorliegen eines Auslandsbezugs findet die Anwendung kollisionsrechtlicher Bestimmungen oder internationaler Vertr\u00e4ge keine Anwendung; die Angelegenheit wird nach tschechischem Recht beurteilt, als ob kein Auslandsbezug best\u00fcnde, und das Gerichtsverfahren richtet sich nach Gesetz Nr. 99\/1963 Slg., der Zivilprozessordnung.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">8.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit aller Informationen im Zusammenhang mit den zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Gesch\u00e4ftsvorg\u00e4ngen; diese Informationen gelten als Gesch\u00e4ftsgeheimnis.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">8.3. Mit Abschluss eines Werkvertrages erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sein unwiderrufliches Einverst\u00e4ndnis, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, etwaige visuelle Darstellungen des Werkes (Fotos, Zeichnungen etc.), Informationen \u00fcber den Auftrag und Referenzen in etwaigen Werbematerialien des Auftragnehmers zu ver\u00f6ffentlichen in jeglicher Form (gedruckt, digital usw.)<\/p>\n<p>8.4. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr Verz\u00f6gerungen bei der Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen, sofern diese Verz\u00f6gerungen auf Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die eine Haftung ausschlie\u00dfen (h\u00f6here Gewalt), insbesondere auf Ausf\u00e4lle bei der Lieferung von Materialien, Energie oder Arbeitskr\u00e4ften, logistische Probleme, Eingriffe von Beh\u00f6rden oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.<\/p>\n<p style=\"font-weight: 400;\">In Louny am 3. April 2026.<\/p>\n<\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>V\u0161eobecn\u00e9 obchodn\u00ed podm\u00ednky V\u0161eobecn\u00e9 obchodn\u00ed podm\u00ednky spole\u010dnosti Camaxis, s.r.o., I\u010c: 03260283, se s\u00eddlem Na Val\u00edch 511, 440 01 Louny, platn\u00e9 a \u00fa\u010dinn\u00e9 ode dne 3.4.2026 (verze 04\/2026). 1. Obecn\u00e1 ustanoven\u00ed 1.1. Tyto v\u0161eobecn\u00e9 obchodn\u00ed podm\u00ednky (d\u00e1le jen \u201eVOP\u201c) obsahuj\u00ed \u00fapravu pr\u00e1v a povinnost\u00ed smluvn\u00edch stran ve smlouv\u00e1ch o d\u00edlo, kter\u00e9 uzav\u00edr\u00e1 spole\u010dnost Camaxis, s.r.o., I\u010c: [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2127","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2127","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2127"}],"version-history":[{"count":26,"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2127\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2268,"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2127\/revisions\/2268"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.camaxis.cz\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2127"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}